Jetzt ist es also schwarz auf weiß,
in 2 zum bersten gefüllten Papiersäcken mit 2 großen Aktenordnern nachzulesen: Das Justizministerium unterhält eine eigene "Weisungsabteilung" (Sektion IV, "Straf- und Gnadenakte") welche Verfahren gegen Politiker, Wirtschaftsbosse und Beamte welche "objektiv gegen das StGB verstossen haben" entweder bis zur Verjährung hinauszögern oder schlichtweg einstellen.
Die Akten betreffen Verfahren gegen Politiker, Manager, Landtagsabgeordnete, Amtsärzte, Richter, Polizisten und Staatsanwälte. Es sind prominente Namen darunter: Karl-Heinz Grasser und Jörg Haider etwa, Stefan Petzner und Gerhard Dörfler. Es geht um den mutmaßlichen Datenverrat im Fall Arigona Zogaj durch das Kabinett von Ex-ÖVP-Innenminister Günther Platter, aber auch um Polizisten, die sich mit „Trinkgeldern" das Gehalt aufbesserten und dabei Bürger schamlos schikanierten, heißt es im Falter: "57 Aktenordner hat das Justizministerium alleine in diesem Fall vom BIA erhalten, sechs Jahre hatte diese Antikorruptionstruppe intensiv ermittelt - und dennoch wurde keine Anklage erhoben. Es geht auch um die Verschwendung von Steuergeldern für Parteiwerbung und um mutmaßlichen Geheimnisverrat durch Beamte des Finanzministeriums in der Amtszeit von Karl-Heinz Grasser."
Weiters geht es um einen Strafrichter, der sich auf Reisen einladen ließ und Geldgeschenke von Beschuldigten angenommen haben soll. Er steht im Verdacht, zehntausende Euro kassiert zu haben. Sogar ein Kriminalbeamter gab an, Zeuge geworden zu sein, als über die Zahlung von Bestechungsgeldern gesprochen wurde. Das alles ist amtsbekannt - unternommen wurde nichts.
Anders als bei Normalbürgern müssen viele Prominente nicht bei der Polizei zu Verhören erscheinen, selbst bei schwersten Vorwürfen. Statt hartem Verhör genügt da meist eine anwaltliche Stellungnahme.
Und dann ist da noch der Fall des Bawag-Staatsanwaltes Roland Schön, der im Hinterzimmer jener Anwälte arbeitete, deren Mandanten er am Vormittag anklagte. Kein Richter wird seinen Fall prüfen. Das machen die Kollegen der Staatsanwaltschaft Graz, die kein kriminelles Verhalten erkennen können.
Das Jusizministerium reagiert prompt - natürlich auf seine Art: Anstatt die Vorwürfe zu untersuchen, wurde Strafanzeige gegen den unbekannten whistleblower wegen Amtsmissbrauchs und Geheimnisverrats getätigt. Für die StA sind die präsentierten Dokumente "nicht vollständig und daher aus dem Zusammenhang gerissen".
Der Falter bringt eine ganze Serie, beginnend mit der causa "Kärntner Ortstafeln" heraus. Zusammengefasst gesagt hat der damalige Landesrat und jetzige Landeshauptmann Dörfler zusammen mit 3 weiteren Beamten "objektiv" einen Amtsmissbrauch getätigt, indem er die Rechtssprechung des VfGH wissentlich/willentlich ignorierte (wozu er jedoch gesetzl. verpflichtet ist).
Das Verfahren wurde mit der Begründung des "entschuldbaren Rechtsirrtums" durch die Weisungsabteilung eingestellt. Da hat wohl jemand nur den 1. Absatz von § 9 StGB gelesen und nicht weiter, denn per se schützt ein behaupteter Rechtsirrtum keineswegs vor Strafe:
§ 9 StGB - Rechtsirrtum
(1) Wer das Unrecht der Tat wegen eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorzuwerfen ist.
(2) Der Rechtsirrtum ist dann vorzuwerfen, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre.
(3) Ist der Irrtum vorzuwerfen, so ist, wenn der Täter vorsätzlich handelt, die für die vorsätzliche Tat vorgesehene Strafdrohung anzuwenden, wenn er fahrlässig handelt, die für die fahrlässige Tat.
Auf wen sollte § 9 (2) denn besser abzielen als auf einen Landesrat einer Landesregierung? Zumal die Erkenntnis des VfGH ja medial in den Schlagzeilen präsent war und alleine dadurch für "jedermann leicht erkennbar" war, insbesondere einem mit der Vollziehung dieser Rechtssprechung vertrauten Person...
Schon toll, wenn das Justizministerium die primitivsten Grundlagen der eigenen Gesetze nicht mehr kennen will - natürlich nur selektiv, bei "bestimmten" Personen...
So aufklärungswürdig diese Anschuldigungen selbstverständlich sind, sei auf eines nicht vergessen, hinzuweisen: Der augenscheinliche zeitliche Zusammenhang mit diesen "Enthüllungen" zur Forderung der Innenministerin Fekter, Staatsanwälte (welche mit der Reform der StPO ja auch den Untersuchungsrichter ersetzen) politisch kontrollieren bzw. beeinflussen zu wollen.
Und wenn da die Justizministerin nicht mitspielt, müssen halt ein paar verstaubte Akte aus dem Sack, welche geeignet sind, die öffentliche Meinung in jene Richtung zu drehen ("to spinn"), die man will...